Willkommen im Fördermittelhaus
Diese Skizze eines Hauses soll Ihnen auf einfache Weise zeigen, für welche Baumaßnahmen Sie Fördermittel beantragen können. Selbstverständlich gibt es bei den Fördergeldern bestimmte Prämissen und Regeln zu beachten.
Wir helfen Ihnen bestmöglich mit weiterführenden Links zu den betreffenden Förderprogrammen der verschiedenen Institutionen.
Wenn Sie eine Zusammenfassung für die Merkliste wünschen, klicken Sie bitte diesen Button:
Solarkollektoranlagen (thermisch)
Thermische Solarkollektoranlagen in Ein- bis Mehrfamilienhäusern werden von dem BAFA gefördert. Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung, kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung, solaren Kälteerzeugung und Bereitstellung von Prozesswärme. BAFA-Programm.
Es gibt den Ergänzungskredit 167, der zusammen mit BAFA-Mitteln (MAP) in Anspruch genommen werden kann. Das gilt aber nur für Heizungsanlagen, die vor dem 01.01.2009 installiert wurden.
Wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnten auch die KfW-Programme 152 oder 430 für Sie zutreffen.
Wärmeschutzverglasung / Fenster
Die KfW fördert unter dem Programm mit der Nummer 152 (Energieeffizient Sanieren-Einzelmaßnahme) auch die Erneuerung der Fenster mit einem Kredit. Diese Maßnahmen müssen dafür nur den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Diese Förderung gilt nur für Häuser im sogenannten "Gebäudebestand". Dazu zählen alle Gebäude, für die vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt wurde und die bereits vor diesem Datum ein Heizungssystem hatten. Link: KfW-Programm 152
Bei Wohngebäuden, dessen Bauantrag bereits vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnte auch die Zuschussvariante 430 greifen
AAL-Systeme
Altersgerechte Assistenzsysteme und intelligente Gebäudesteuerungen werden von der KfW mit einem Darlehen oder einem Investitionszuschuss gefördert. Dazu gehören neben Bedienungen und Steuerungen für Türen, Rolladen, Heizung oder Licht auch Aspekte zur Sicherheit. Panikschalter und Wasser-, Rauch- oder Einbruchsmelder, Kameras und automatische Geräteabschaltungen fallen unter diese Kategorie.
Link: KfW-Programm 159
Link: KfW-Programm 455
Ausstausch des Heizungssystems
Sie können zur Finanzierung von Blockheizkraftwerken (BHKW) und Öl- oder Gasbrennwertkesseln die KfW-Programme 152 (Kredit) oder 430 (Zuschuss) benutzen. Bei bestehenden Anlagen ist eine Optimierung der Wärmeverteilung förderfähig. Eine Förderung von Kachelöfen oder Kaminen ist ausgeschlossen. Auch hier muss für das Wohnobjekt bereits vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden sein.
Ausstausch des Lüftungssystems
Ist Ihr Altbau älter als 1995 können Sie für das nachträgliche Einbauen einer Lüftungsanlage Fördermittel beantragen. Hierfür können Sie die KfW-Programme 152 (Kredit) oder 430 (Zuschuss) benutzen.
Dies sollten Sie zusätzlich in Betracht ziehen, wenn Sie Ihren Altbau sanieren. Eine ausreichende Belüftung ist bei komplett sanierten Gebäuden unter Umständen nicht mehr gegeben.
Dämmung des Dachs
Um Ihre Energiekosten zu verringern, können Sie die Dachdämmung Ihres Hauses dem aktuellen Dämmstandard anpassen. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Hierfür können Sie die KfW-Programme 152 (Kredit) oder 430 (Zuschuss) benutzen. Um förderberechtigt zu sein, muss für das betreffende Wohnobjekt bereits vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden sein.
Baubegleitung
Sofern Sie eines der KfW-Programme 151 / 152 oder 430 in Anspruch nehmen, haben Sie die Option, eine kompetente Baubegleitung zu Rate zu ziehen. Diese wird dann ebenfalls wieder von KfW mit der Programmnummer 431 gefördert. Es gilt die Regel, dass nur unabhängige Sachverständige zugelassen sind.
Diese Förderung ist kombinierbar mit anderen Fördermitteln.
Austausch der Außentüren
Alte Haustüren können viel der teuren Wohnungswärme durch mangelnde Isolierung verschwenden. Um Ihre Energiekosten zu verringern, können Sie die Außentüren förderfähig austauschen. Die KfW-Programme 152 (Kredit) oder 430 (Zuschuss) sind dafür vorgesehen. Um förderberechtigt zu sein, muss für das Wohnobjekt bereits vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden sein.
Wärmepumpe
Wärmepumpen in Ein- oder Mehrfamilienhäusern können vom BAFA gefördert werden. Dies gilt für die Errichtung von effizienten Wärmepumpen bis einschließlich 100 Kilowatt Nennwärmeleistung zur: kombinierten Warmwasserbereitung und für die Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt, für die Raumheizung von Nichtwohngebäuden, für die Bereitstellung von Prozesswärme und Bereitstellung von Wärme in Wärmenetze.
Link BAFA.
Für Heizungsanlagen, die vor dem 01.01.2009 installiert wurden, die Möglichkeit eines KfW-Ergänzugskredits (167) zusätzlich zu den BAFA-Mitteln.
Wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude bereits vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnten auch die KfW-Programme
152 oder
430 für Sie zutreffen.
Erreichung des KfW-Effizienzhausstandards
Wenn Sie Besitzer eines Altbaus sind, der vor 1995 gebaut wurde, haben Sie eine zusätzliche Möglichkeit auf Fördermittel. Dafür müssen Sie diesen so sanieren, dass er bis maximal 115% des Energiebedarfs eines vergleichbaren Neubaus aufweist. Die Förderungen steigen, je höher der energetische Standard Ihres Gebäudes nach der Sanierung ist. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Biomasseanlagen
Biomassekessel für Hackschnitzel oder Pellets in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern können vom BAFA gefördert werden. Die gilt für die Errichtung oder Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung bei Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln, Pelletöfen mit Wassertasche, Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Holzhackschnitzeln und Scheitholz und bei besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Beachten Sie bitte, dass luftgeführte Pelletöfen (Warmluftgeräte) nicht förderfähig sind. Link BAFA-Programm.
Es gibt den Ergänzungskredit 167, der zusammen mit BAFA-Mitteln (MAP) in Anspruch genommen werden kann. Das gilt aber nur für Heizungsanlagen, die vor dem 01.01.2009 installiert wurden.
Wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude bereits vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnten auch die KfW-Programme 152 oder 430 für Sie zutreffen.
Maßnahmen auf dem Weg zum Gebäude
Darunter fallen Maßnahmen zur Vebreiterung des Zugangswegs, rutschfeste Gehwegbeläge (Wetterschutzmaßnahmen) oder Beseitigungen von Stufen und Schwellen an der Haustür. Da solche Maßnahmen sicherheitsrelevant sind, werden sie gefördert. Informationen dazu finden Sie auch in diesem KfW-Infoblatt Chancen Spezial.
Link: KfW-Programm 159
Link: KfW-Programm 455
Änderungen des Raumzuschnitts
Um sich im Alter ohne Einschränkungen bewegen zu können, wird ausreichend Platz benötigt. Viele ältere Badezimmer lassen aber gerade diese Bewegungsfreiheit außer Acht. Diese Änderung von Raumzuschnitten ist im Programm altersgerechtes Umbauen der KfW berücksichtigt worden und somit förderbar. Übrigens ist es auch möglich andere Räume von der Raumgeometrie her anzupassen.
Link: KfW-Programm 159
Link: KfW-Programm 455
Bodenebene Dusche und Modernisierung von Sanitärobjekten
Sanitärräume haben im KfW-Programm 159 Altersgerecht Umbauen einen besonderen Stellenwert. Somit ist es möglich, für den Einbau einer bodenebenen Dusche oder die Modernisierung von Sanitärobjekten Fördermittel zu beantragen. Dazu zählen zum Beispiel das WC und Waschtische.
Link: KfW-Programm 159
Link: KfW-Programm 455
Stütz- und Haltesysteme (z.B. Badewannengriffe)
Im Alter wird es immer schwieriger sich sicher zu bewegen. Aus diesem Grund deckt das KfW-Programm 159 auch Stütz- und Haltesysteme mit ab. Dazu gehören Badewannengriffe für den sicheren Einstieg wie auch Wandhaltegriffe zum Abstützen. Diese Förderung ist nicht auf Sanitärräume beschränkt.
Link: KfW-Programm 159
Link: KfW-Programm 455
Gegensprechanlagen
Gegensprechanlagen fallen unter den Aspekt Sicherheit des Bereichs "Altersgerecht Umbauen". Damit werden sie von der KfW unter der Programmnummer 159 mit einem Darlehen oder mit der Programmnummer 455 mit einem Investitionszuschuss gefördert. Dazu gehören auch Rufsysteme und Notrufvorrichtungen.
Link: KfW-Programm 159
Link: KfW-Programm 455
Wärmedämmung (Außenwände)
Die Außenwände eines Wohngebäudes richtig zu dämmen, wirkt sich auf Ihre Energiekosten aus. Im Bereich energieeffizient Sanieren fördert die KfW diese Maßnahme. Dies gilt ausschließlich dann, wenn für das betreffende Objekt bereits vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden ist. Die KfW-Programme 152 (Kredit) oder 430 (Zuschuss) bieten dafür die Möglichkeit.
Verbreiterung des Badezimmerdurchgangs
Türen und Eingänge können im Alter zu eng werden. Dies kann durch verschiedene Aspekte wie z.B. das Gehen mit einem Gehstock bedingt sein. Wenn Sie einen größeren Zugang zu Ihrem Bad benötigen, wäre eine Förderung möglich.
Link: KfW-Programm 159
Link: KfW-Programm 455
Photovoltaik
Unter der Programmnummer 270 und 274 fördert die KfW Investitionen in erneuerbare Energien, die der Stromerzeugung dienen, mit einem Darlehen. Dazu gehören Anlagen für z.B. Sonne, Wasser und Wind sowie KWK-Anlagen.
Tipp: Unter der Programmnummer 275 fördert die KfW Investitionen in Photovoltaik-Batteriespeicher für PV-Anlagen, die nach dem 30.12.2012 angeschlossen wurden.